Aarau - Spektakel auf der Aare: Wassersportler surfen in einer rechtlichen Grauzone

2022-09-09 21:11:23 By : Ms. Aileen Zhou

In den letzten Wochen sind auf den sozialen Medien mehrmals spektakuläre Videos aufgetaucht: Sie zeigen junge Menschen, die auf dem Aare-Kanal oberhalb des Eniwa-Kraftwerks in Aarau surfen. Dazu befestigen sie eine Art Seilwinde an einer der Fussgängerbrücken, schwimmen mit Surfbrett wenige hundert Meter flussabwärts und lassen sich dann gegen die Strömung mit der Seilwinde zurückziehen. Dabei erreichen sie eine beachtliche Geschwindigkeit – und plumpsen zum Gaudi der Zuschauer ab und zu mal ins Wasser. Wer die Sportler sind, ist nicht bekannt (sie dürfen sich gerne bei uns melden).

Die Videos in kommen in den sozialen Medien grösstenteils gut an. Man freut sich, dass Leute eine coronakonforme Freizeitbeschäftigung gefunden haben, die Spass zu machen scheint. Es gibt allerdings auch Fragezeichen: Ist das wirklich erlaubt?

Dazu muss man wissen, dass Wasserskifahren und Wakeboarden im Aargau nur an ganz bestimmten Abschnitten des Rheins erlaubt sind. Auch im Kanton Solothurn – die Aarauer Wassersportler befinden sich mal dies-, mal jenseits der Kantonsgrenze – sind diese Sportarten im betroffenen Aare-Abschnitt verboten. Es spielt keine Rolle, ob die Sportler im Kanal des Wasserkraftwerks oder in der «normalen» Aare unterwegs sind. Fliessgewässer bleibt Fliessgewässer.

Die AZ hat sowohl der Kantonspolizei Aargau als auch der Kantonspolizei Solothurn das Video der Surfer gezeigt. Ihre Beurteilung ist eindeutig: Dieses «Aare-Surfen» ist verboten. Denn: Im Aargau steht konkret in der Verordnung über die Schifffahrt, dass es verboten ist, sich mit Wasserski oder einem «Wellenbrett» von Zugschiffen aus ziehen zu lassen.

Ist eine Zugvorrichtung, die an einer Brücke befestigt ist, gleichzusetzen mit einem Zugschiff? Nein – das findet die Sektionsleiterin der Abteilung Landschaft und Gewässer des Kantons Aargau, Susette Burger. Was die Aare-Surfer tun, gehört für sie in einen anderen Absatz der Schifffahrtsverordnung: «Auf fliessenden Gewässern ist die Verwendung von Wellenbrettern, die ortsfest angebracht sind, gestattet», heisst es dort. Praktiziert wird das beispielsweise von Bungee-Surfern, die sich mit einem fest an der Brücke montierten Gummiband in Flüsse mit starker Strömung wagen. Auf dem träge dahinfliessenden Aarekanal funktioniert das – zumindest im Moment – nicht. Deshalb die Zugvorrichtung.

Fazit: Die Aarauer Wassersportler scheinen in einer rechtlichen Grauzone zu surfen. (nro)